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Jahresberichte der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit

Nach Artikel 59 Datenschutzgrundverordnung erstellt jede Aufsichtsbehörde einen Jahresbericht über ihre Tätigkeit, der eine Liste der Arten der gemeldeten Verstöße und der Arten der getroffenen Maßnahmen nach Artikel 58 Absatz 2 DSGVO enthalten kann. Diese Berichte werden dem nationalen Parlament, der Regierung und anderen nach dem Recht der Mitgliedstaaten bestimmten Behörden übermittelt. Sie werden der Öffentlichkeit, der Kommission und dem Ausschuss zugänglich gemacht.

Die Präsidentin oder der Präsident des Senats führt eine Stellungnahme des Senats zu dem Tätigkeitsbericht der oder des Landesbeauftragten gemäß Artikel 59 der Verordnung (EU) 2016/679 in der jeweils geltenden Fassung herbei und legt diese der Bürgerschaft (Landtag) innerhalb von sechs Monaten vor. In der Aussprache über den Tätigkeitsbericht kann die Bürgerschaft (Landtag) der oder dem Landesbeauftragten Gelegenheit zur Vorstellung des Tätigkeitsberichts geben

6. Jahresbericht nach der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (Berichtsjahr 2023)

5. Jahresbericht nach der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (Berichtsjahr 2022)

4. Jahresbericht nach der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (Berichtsjahr 2022)

3. Jahresbericht nach der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (Berichtsjahr 2020)

2. Jahresbericht nach der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (Berichtsjahr 2019)

1. Jahresbericht nach der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (Berichtsjahr 2018)

40. Jahresbericht (Berichtsjahr 2017)

39. Jahresbericht (Berichtsjahr 2016)

38. Jahresbericht (Berichtsjahr 2015)

37. Jahresbericht (Berichtsjahr 2014)

36. Jahresbericht (Berichtsjahr 2013)

35. Jahresbericht (Berichtsjahr 2012)

34. Jahresbericht (Berichtsjahr 2011)

33. Jahresbericht (Berichtsjahr 2010)

32. Jahresbericht (Berichtsjahr 2009)

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