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Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit

Sie alle haben das Recht, selbst zu bestimmen, wer wann was über Sie weiß. Dieses Recht hat das Bundesverfassungsgericht das Recht auf informationelle Selbstbestimmung genannt. Seit dem 25. Mai 2018 wird es von der Europäischen Datenschutzgrundverordnung garantiert. Nur dann, wenn ein Gesetz es erlaubt oder Sie selbst eingewilligt haben, dürfen die Verwaltung, Unternehmen und andere Stellen in Ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung eingreifen, also Ihre personenbezogenen Daten erheben, weitergeben oder auf andere Weise nutzen.
Als Betroffene haben Sie das Recht, dass Ihnen diejenigen, die Ihre Daten verarbeiten, in klarer und einfacher Sprache erklären, was sie mit Ihren Daten vorhaben. Dieses Wissen hilft Ihnen zu erkennen, ob die Verarbeitung Ihrer Daten rechtmäßig ist. Es hilft Ihnen auch, Ihre Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Widerspruch besser wahrnehmen zu können.
Bitte wenden Sie sich gerne an uns, wenn Sie den Eindruck haben, dass sich die bremische Verwaltung oder Unternehmen und andere im Land Bremen ansässige Stellen nicht an diese Regeln halten. Auch sonst helfen wir Ihnen gern dabei, Ihr Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung durchzusetzen!

Aktuelle Situation

Frau Dr. Sommer hat zum 14.02.2024, durch Entlassung auf eigenen Antrag nach §19 Absatz 2 Bremisches Ausführungsgesetz zur EU-Datenschutz-Grundverordnung, ihr Amt als Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit beendet.
Die oder der Landesbeauftragte wird von der Bürgerschaft (Landtag) mit der Mehrheit ihrer Mitglieder gewählt. Die oder der Gewählte ist von der Präsidentin oder dem Präsidenten der Bürgerschaft (Landtag) zu ernennen. Bis zur Bestellung einer Nachfolgerin beziehungsweise eines Nachfolgers wird die oder der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit nach § 16 Absatz 4 Bremisches Ausführungsgesetz zur EU-Datenschutz-Grundverordnung durch Herrn Steffen Bothe vertreten. Für die Dauer der Vertretung nimmt Herr Bothe die Geschäfte der oder des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit wahr.

Unsere Aufgaben

Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hilft Ihnen bei der Wahrnehmung Ihrer Rechte, berät Sie bei Fragen zum Datenschutz, kontrolliert die Verwaltung des Landes und der Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven und Firmen und andere private Stellen, die ihren Sitz im Lande Bremen haben.

Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit wird von der Bremischen Bürgerschaft (Landtag) für acht Jahre gewählt. Sie ist bei der Ausübung ihres Amtes unabhängig; niemand kann ihr Weisungen erteilen.

Unsere Dienststelle

Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat ihre Dienststelle in Bremerhaven.
Dort sind wir montags bis donnerstags
von 09.00 bis 15.00 Uhr
sowie freitags
von 09.00 bis 14.00 Uhr zu erreichen.

Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit der Freien Hansestadt Bremen
Arndtstraße 1, 27570 Bremerhaven
Tel.: +49 471 596 2010 oder +49 421 361 2010
E-Mail: office@datenschutz.bremen.de

Wegweiser Dienststelle Bremerhaven:
Buslinien vom Bremerhavener Hauptbahnhof:
503, 505, 506, 507
Haltestelle: Elbinger Platz

Zusätzlich sind wir in unserem nicht ständig besetzten Außenbüro in Bremen nach Vereinbarung zu erreichen.
An der Weide 50
28195 Bremen
(Eingang von der Tiefgarage aus, gegenüber einer Autovermietung)
Tel.: +49 421 361 2010

Hinweis: Bitte keine Post an das Bremer Büro adressieren, dort ist kein Briefkasten vorhanden!

Wegweiser Außenbüro Bremen:
Haltestellen: Hauptbahnhof/ZOB
Straßenbahnlinien 1, 4, 5, 6, 8, 10, 4S
Stadtbuslinien 24, 25, 26, 27, 62, 64