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Entschließung: Stärkung des Datenschutzes im Sozial- und Gesundheitswesen

Entschließung der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder vom 01. und 02. Oktober in Bremen

Sozial- und Gesundheitsdaten gehören zu den intimsten Informationen über einen Menschen und sind deshalb auf einen besonders hohen Schutz angewiesen. Gerade sie sind jedoch auch insbesondere für Leistungserbringer und Sozialversicherungsträger von hohem wirtschaftlichem Wert. Durch die zunehmende Digitalisierung auch im Sozial- und Gesundheitswesen eröffnen sich vielfältige Erkenntnismöglichkeiten durch die Auswertung der anfallenden persönlichen Daten.

Vor dem Hintergrund des sich verschärfenden Wettbewerbs der Beteiligten im Sozial- und Gesundheitswesen geraten die Rechte der Patientinnen und Patienten und Versicherten immer stärker unter Druck. Dies zeigt sich zum Beispiel darin, dass eine Reihe von Krankenkassen und andere Sozialleistungsträger im Rahmen der Informationsbeschaffung die Empfänger von gesetzlichen Leistungen (zum Beispiel Krankengeld) über ihren Gesundheitszustand über das erforderliche Maß hinaus befragen und dabei gesetzlich vorgesehene Verfahren wie zum Beispiel die Einschaltung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung umgehen.

Auch durch die Einbindung des Internets bei der Informationsverarbeitung im Gesundheitswesen, zum Beispiel durch Nutzung von Cloud-Diensten, sozialen Netzwerken und Big-Data-Strukturen, sowie durch die weit verbreitete Arbeitsteilung im Medizinbereich und insbesondere die Einschaltung von informationstechnischen Dienstleistern (Outsourcing) wird die Gefahr von "gläsernen Patientinnen und Patienten oder Versicherten" weiter verstärkt.

Der Wettbewerb im Sozial- und Gesundheitswesen darf nicht zu Lasten der Rechte von Patientinnen und Patienten und Versicherten ausgetragen werden. Bei der künftigen Ausgestaltung des Gesundheitsbereichs müssen die Schutzrechte für die Privat- und Intimsphäre nachhaltig gestärkt und für Transparenz gesorgt werden.

Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder appelliert an die Regierungen und Parlamente des Bundes und der Länder:

  • Bei der Nutzung neuer technischer Möglichkeiten muss das Recht auf informationelle Selbstbestimmung als unverzichtbares Grundrecht von vornherein berücksichtigt werden (privacy by design). Die Entwicklung datenschutzfreundlicher Technologien, zum Beispiel von Anonymisierungs-, Pseudonymisierungs- und Verschlüsselungsverfahren, sollte gefördert und deren Einsatz nach dem aktuellen Stand der Technik gesetzlich abgesichert werden.
  • Die Telematikinfrastruktur ist umgehend und funktionsfähig so zu realisieren, dass die medizinische Kommunikation zwischen den Beteiligten im Gesundheitsbereich vertraulich und zuverlässig realisiert wird und die Patientinnen und Patienten praktisch in die Lage versetzt werden, ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung wahrzunehmen.
  • Für die zunehmende Einschaltung technischer Dienstleister durch Leistungserbringer, insbesondere niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, müssen angemessene datenschutzgerechte gesetzliche Regelungen verabschiedet werden.