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Entschließung: Reform der Sicherheitsbehörden: Der Datenschutz darf nicht auf der Strecke bleiben

84. Konferenz vom 7. bis 8. November 2012 in Frankfurt (Oder)

Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder weist Versuche zurück, vermeintlich "überzogene" Datenschutzanforderungen für das Versagen der Sicherheitsbehörden bei der Aufdeckung und Verfolgung rechtsextremistischer Terroristen verantwortlich zu machen und neue Datenverarbeitungsbefugnisse zu begründen.

Sie fordert die Bundesregierung und die Landesregierungen auf, vor einer Reform der Struktur und Arbeitsweise der Polizei- und Verfassungsschutzbehörden zunächst die Befugnisse, den Zuschnitt und die Zusammenarbeit der Verfassungsschutzbehörden vor dem Hintergrund der aufgetretenen Probleme zu evaluieren. Nur auf dieser Grundlage kann eine Diskussion über Reformen seriös geführt und ein Mehrwert für Grundrechtsschutz und Sicherheit erreicht werden.

In datenschutzrechtlicher Hinsicht geklärt werden muss insbesondere, ob die bestehenden Vorschriften in der Vergangenheit richtig angewandt, Arbeitsschwerpunkte richtig gesetzt und Ressourcen zielgerichtet verwendet worden sind. In diesem Zusammenhang ist auch zu untersuchen, ob die gesetzlichen Vorgaben den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügen, also verhältnismäßig, hinreichend klar und bestimmt sind. Nur wenn Ursachen und Fehlentwicklungen bekannt sind, können Regierungen und Gesetzgeber die richtigen Schlüsse ziehen. Gründlichkeit geht dabei vor Schnelligkeit.

Schon jetzt haben die Sicherheitsbehörden weitreichende Befugnisse zum Informationsaustausch. Die Sicherheitsgesetze verpflichten Polizei, Nachrichtendienste und andere Behörden bereits heute zu umfassenden Datenübermittlungen. Neue Gesetze können alte Vollzugsdefizite nicht beseitigen.

Bei einer Reform der Sicherheitsbehörden sind der Grundrechtsschutz der Bürgerinnen und Bürger, das Trennungsgebot, die informationelle Gewaltenteilung im Bundesstaat und eine effiziente rechtsstaatliche Kontrolle der Nachrichtendienste zu gewährleisten. Eine effiziente Kontrolle schützt die Betroffenen und verhindert, dass Prozesse sich verselbständigen, Gesetze übersehen und Ressourcen zu Lasten der Sicherheit falsch eingesetzt werden. Nur so kann das Vertrauen in die Arbeit der Sicherheitsbehörden bewahrt und gegebenenfalls wieder hergestellt werden.

Datenschutz und Sicherheit sind kein Widerspruch. Sie müssen zusammenwirken im Interesse der Bürgerinnen und Bürger.