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Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für ungültig erklärt - Eine Sternstunde für den Datenschutz in Europa

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat mit Urteil vom 08. April 2014 die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für ungültig erklärt. Zur Ihrer Information stellen wir Ihnen hier die Pressemitteilung (pdf, 166.4 KB) und das Urteil des EuGH (pdf, 296.5 KB) (Große Kammer) vom 08. April 2014 zur Verfügung.