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Robinsonliste

Der Weg über den Widerspruch in jedem Einzelfall der Direktwerbung ist äußerst umständlich. Deshalb hat sich der Deutsche Direkt-Marketing-Verband (DDV) die Robinson-Liste einfallen lassen. Zweck dieser Liste ist es, den Wunsch von Verbraucherinnen und Verbrauchern, weniger adressierte Werbung zu erhalten, soweit wie möglich zu erfüllen. Die Robinson-Liste wird sowohl Mitgliedern als auch Nichtmitgliedern des DDV zum Abgleich angeboten.

Das Problem mit der Robinson-Liste besteht darin, dass nicht alle mit Adressen handelnden Unternehmen, sondern nur ca. 40 % davon dem DDV angeschlossen sind. Die Liste wird auch nur viermal im Jahr aktualisiert. Die Daten bleiben für fünf Jahre gespeichert. Selbst wenn der Adressenhändler dem Direktmarketing-Verband angehört, kann es vorkommen, dass Ihre Adresse für Werbezwecke genutzt wird, weil der Aufwand und die Kosten für den Abgleich mit der Robinson-Liste gescheut wurden.

Wenn Sie sich auf diese "Robinson-Liste" setzen lassen wollen, so verwenden Sie das entsprechende Formular (rtf, 25.6 KB).

Haben Sie Beschwerden wegen aggressiver, belästigender und Ihnen unzulässig erscheinender Werbung, so können Sie Verbraucherzentralen in Bremen und Bremerhaven wenden.

Verbraucherzentrale Bremen e. V.
Altenweg 4
28195 Bremen
Tel.: 0421/160 777
Fax: 0421/160 77 80

Verbraucherzentrale Bremerhaven e. V.
Barkhausen Str. 16
27568 Bremerhaven
Tel.: 0471/261 94
Fax: 0471/20 70 00

Speziell mit der Problematik des Adressenhandels beschäftigt sich bundesweit im Auftrag des Verbandes der Verbraucherschutzorganisationen der

Verbraucherschutzverein
Lützowstr. 33-36
10785 Berlin
Tel.: 030/254 907 22